Wie alles begann

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Durch freiwillige Übereinkunft von Männern, welchen es am Herzen lag, bei eintretender Feuersgefahr ihre verunglückten Mitbürger nach Kräften zu schützen und deren Habseeligkeiten zu retten, wurde am 18. April 1869 die freiwillige Turnfeuerwehr Etzenricht gegründet. Dieselbe zählt bei ihrer Entstehung 39 aktive und 5 passive Mitglieder, welche unter sich zum Vorstand den kgl. Oberförster Grimm, zum Adjutanten den Brauereibesitzer Jakob Pfister, zum Zeugwart Joh. Gg. Höcker, zum Schriftführer Gottlieb Meyer und zum Kassier Friedrich Wölfinger jun. wählten.

Die Feuertaufe

Wie schon in der ersten Niederschrift der freiwilligen Turnfeuerwehr angeführt, dass der Verein seinen Namen nicht umsonst trage, zeigte sich schon bei der Feuertaufe, die in dem nahen Weiden, wo selbst am 30. September 1869 ein gefährlicher Stadelbrand ausgebrochen war, zu bestehen hatte.

Aus der damaligen, von der Stadt Weiden gefertigten Aufzeichnung wird angeführt:

Am 30. September 1869 früh ½ 1 Uhr brach in unserer Stadt ein zweiter gefährlicher Stadelbrand aus. Von ruchloser Hand war der ehemalige Stöckelstadel vor dem jetzigen kgl. Landgerichtsgebäude angezündet worden und in kaum einer Stunde stand das ganze Quadrat, worauf jetzt das städt. Mietshaus und die 1873 erbaute kgl. Realschule steht, mit 13 Städel alle mit Futter, Stroh, Getreide, Torf und Holz sowie Fässern gefüllt waren, entstand eine so große Hitze, dass zwei Alleebäume in hellen Brand gerieten und in der Nähe des Feuerherdes kaum zu dringen war. Obwohl unsere Gesamtmannschaft mit den zwei Zubringern und der städt. Abteilung rasch erschienen war, so war ein erfolgreiches Eingreifen im Anfang bei großem Wassermangel, - der Brandstifter hatte nämlich auch den Stadtbach abgeleitet gehabt, - nicht möglich und es musste später alles ineinander greifen, um die ringsum gefährdeten Wohngebäude zu retten. Das Wasser wurde mittels Zubringer von der Naab heraufgeschafft auf 500 Fuß Entfernung. Es kamen später auch die Feuerwehren von Neustadt / WN, Mantel, Floß, Etzenricht, dann Löschmaschinen von Rothenstadt, Parkstein, Edeldorf, Neunkirchen, sowie die Zubringermaschinen der hiesigen Eisenbahnerwerkstätte. Es dauerte 3 Tage, bis die Brandstätte vollständig gedämpft und verlassen werden konnte.

Außerdem war die hiesige Feuerwehr noch bei folgenden Bränden beteiligt:

Am 24. September 1870 in Hütten, wo 11 Häuser mit Nebengebäuden abbrannten. Im August 1871 in Mallersricht, wo die hiesige Feuerwehr die erste am Brandplatz war und dadurch das hölzerne mit Schindeln gedeckte Wohnhaus des Ökonomen Martin Landgraf rettete, während die Ökonomiegebäude ein Raub der Flammen geworden waren. Am 21. August 1872 eilte die hiesige Feuerwehr nach Bechtsrieth und im September desselben Jahres nach Luhe und Mantel, um bei nicht unbedeutenden Bränden "dem verheerenden Elemente Einhalt zu tun." Am 25. Juni 1875 war die Mannschaft in Weiden, wo 4 Städel abbrannten. Am 8. September 1877 in Kohlberg, ein hölzernes Wohnhaus. Am 16. März 1878 in Luhe (4 Wohnhäuser mit Nebengebäude). Im Mai 1878 in Almesricht (1 Bauernhof mit Nebengebäude). Am 28. Juni 1878 in Hütten (1 Bauernhof mit Nebengebäude). Am 15. Juli 1878 in Kohlberg (3 Wohnhäuser mit Nebengebäude).
Stets war die Mannschaft gestrebt, ihr Möglichstes zu leisten und erntete daher manches schöne Lob.

Die Statuten sind unverändert geblieben mit Ausnahme des Zusatzes, dass jeder bei einer Übung ohne Entschuldigung wegbleibende aktive Feuerwehrmann mit 40 Pfennig Strafe belegt wird.

Einen Fortschritt bedeutete 1875 die Anschaffung einer kleinen Saug- und Druckspritze, welche dann als sog. Zubringer diente und die "Wasserträger" unnötig machte.
1886 folgte dann eine zeitgemäße, größere Saug- und Druckspritze, zu der die Gemeinde 500 Mark Zuschuß gab.
Mit ihren drei Löschgeräten konnten nun die Freiwillige Feuerwehr schon wesendlich mehr leisten. Später kamen dann im Laufe der Zeit noch eine Stützleiter, eine Schlauchhaspel und eine fahrbare Schubleiter dazu.

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Die Anschaffung einer zeitgemäßen Saug- und Druckspritze

Noch keine 20 Jahre waren seit der Gründung vergangen, als sich die Wehr so stark fühlte, eine zeitgemäße Saug- und Druckspritze aus eigenen Mitteln anzukaufen. Wenn auch die ganze Vereinsarbeit auf dieses Ziel ausgerichtet war, so hatte man auch schon damals bestimmte Wege und Vorschriften einzuhalten. Es war erforderlich, dass der Ortsausschuß, wahrscheinlich mit dem heutigen Gemeinderat zu vergleichen, folgenden Beschluss fasste:

Beschluß: Etzenricht, den 12. Sept. 1886

"Der versammelte Ortsausschuß beschließt in seiner heutigen Sitzung vorbehaltlich distriktpolizeilicher Bewilligung folgendes:
Zur Beschaffung einer neuen Feuerspritze für die hiesige Freiwillige Feuerwehr sollen derselben aus Mitteln der Ortskasse schenkungsweise 500,- Mark (fünfhundert Mark) unter nachstehenden Bedingungen übergeben werden:

  1. Die Ausschußmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben die schriftliche Zusicherung gegeben, dass im Falle die jetzige Gemeindespritze unbrauchbar werden sollte, die neuanzuschaffende und vorderhand der Freiwilligen Feuerwehr gehörige Löschmaschine zugleich als Gemeindespritze zu gelten hat.
  2. Die Frage, ob und wann die jetzige Gemeindespritze ruinös ist und ihren Zweck nicht mehr erfüllt, entscheidet der Gemeindeausschuss im Einvernehmen mit der vorgesetzten Distriktpolizeibehörde.
  3. Die freiwillige Feuerwehr bleibt allein unbeeinflußte Eigentümerin der neu zu schaffenden Löschmaschine, bis die unter 2 angeführten Voraussetzungen eintreten, in welchem Falle die freiwillige Feuerwehr die neue Löschmaschine unentgeltlich an die Ortsgemeinde Etzenricht abzutreten hat.
  4. Solange die Freiwillige Feuerwehr Etzenricht im Besitze der neuen Löschmaschine sich befinde, hat dieselbe auch für ein zweckentsprechendes Lokal zur Aufbewahrung derselben zu sorgen und leistet vorderhand die Ortsgemeinde hinzu keinerlei Zuschüsse."

Diese Niederschrift, die im Originaltext wiedergegeben ist, soll zeigen mit welchen Überlegungen man sich auch schon vor 135 Jahren auseinandersetzen mußte.

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Ungefähr die 360. Wehr von ganz Bayern

Bezüglich einer Anfrage an den Bayerischen Landes-Feuerwehrausschuß, die wievielte Wehr die Etzenrichter bei der Gründung war, teilte dieser mit, dass nach nichtamtlichen Schätzungen diese in die Zahlen 356 bis 360 einzureihen sei. Man legte damals schon größten Wert auf genaueste Aufzeichnungen, die gerade für die Freiwillige Feuerwehr Etzenricht zu ihrem 125 jährigen Gründungsfest ein lückenloses Bild ihrer stolzen Vergangenheit geben.

Fragebogen um das Jahr 1890

Insgesamt 57 aktive und 65 Pflichtfeuerwehrmänner sind in diesem Fragebogen angeführt. Zum Unterstützungswesen wurde die Mitgliedschaft zur Sterbekasse angeführt. An Ausrüstung waren 54 Lederhelme, 54 Mützen, 49 Gurte mit Gurthacken, 3 Hupen, 17 Beile und 8 Laternen vorhanden. Die Dienstkleidung bestand aus mittelgrauer Joppe in Loden mit farbiger Einfassung; sie war Eigentum der Mitglieder. Die vorhandenen Geräte waren: 1 Saug- und Druckspritze auf 4 Rädern, 1 Druckspritze ohne Saugwerk auf 4 Rädern, 1 kleinere Spritze ohne Räder, je eine Schlauchhaspel mit und ohne Räder. Nichtgummierte Schläuche mit Normalgewinde waren 240 Meter vorhanden, 1 Mannschaftswagen, 1 Strickleiter, 1 Anstellleiter mit Stützen, 3 Stangen, 3 Dachleitern, 5 Hackenleitern, 5 Feuerhacken und 20 lederne Wassereimer.
Ferner waren Wachmannschaften eingeteilt und das Sanitätswesen geregelt. Die Wehr hatte sich ebenfalls Inspektionen zu unterziehen und den Nachweis über Dienstleistungen (Übungen) zu erbringen. Auch wurden gemeinsame Übungen mit anderen Wehren verlangt.

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Ein heikles Thema

Mehrere Feuerwehrmitglieder stellten an den Ausschuß einen außergewöhnlich scheinenden Antrag. Und zwar wird darin verlangt, dass einige Mißstände, die sich beim letzten Brand ergeben haben, beseitigt werden sollen, damit eine geordnete Hilfeleistung bei eventueller weiterer Feuersgefahr gegeben ist.
Hier der Wortlaut:

"Bei einem hier vorkommenen Brand sind, solange Gefahr vorhanden, sämtliche Wirtshäuser zu schließen. Dauert die Gefahr länger als 4 Stunden, so wird Erfrischung bei den Geräten verabreicht, und zwar bei den beiden Spritzen und bei dem Zubringer.
Fremden Wehren kann nach dieser Zeit Bier auf schriftliche Anweisung der Branddirektoren verabfolgt werden."

Im Jahre 1908 ist erstmals das Wasserreservoir beim Anwesen Höcker vermerkt. Dabei wurde festgestellt, dass die vorhandenen Schläuche nicht ausreichend waren, daher wurde ein Ersuchen an die Gemeinde um Unterstützung zur Anschaffung solcher gestellt.Gerade in dieser Zeit legte man großen Wert darauf, die Ausrüstung weiter zu vervollständigen, die Löschwasserversorgung zu verbessern und den Ausbildungsstand zu heben. Es erfolgte die Anschaffung einer modernen, fahrbaren Schubleiter zum Preise von 380,- Mark.

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